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Nächster Schritt im Genehmigungsverfahren für den Tunnel Offenburg: Offenlage startet
Mit der Offenlage der Planfeststellungsunterlagen durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) geht das Genehmigungsverfahren für den Tunnel Offenburg in die nächste Runde. Der Tunnel Offenburg soll primär von Güterzügen genutzt werden und Anwohner:innen vom Lärm vorbeifahrender Züge entlasten. Er ist ein wichtiger Bestandteil des viergleisigen Ausbaus der Rheintalbahn durch die Deutsche Bahn (DB). Das Bahnprojekt Karlsruhe–Basel leistet einen großen Beitrag für das erklärte Ziel der DB-Strategie Starke Schiene: Mit attraktiven Verbindungen und Fahrtzeiten noch mehr Menschen und Güterverkehrskunden für die klimafreundliche Bahn zu gewinnen.
Während der Offenlage vom 4. Oktober bis zum 5. November 2024 können Kommunen, Behörden, Verbände und Bürger:innen die Planung einsehen und sich dazu äußern. Die Unterlagen sind online unter https://www.eba.bund.de/bekanntmachungen abrufbar. Die Unterlagen können auch in Papierform zugänglich gemacht werde. Das EBA bittet dafür um Kontaktaufnahme unter tunneloffenburg@eba.bund.de. Zusätzlich hat die DB unter https://www.karlsruhe-basel.de/offenlage71.html ein umfangreiches Informationsangebot bereitgestellt. Dort findet sich auch der „Digitale Planungsordner“, in dem die Planfeststellungsunterlagen mit komfortablen Such- und Bearbeitungsfunktionen aufbereitet sind. Einwendungen können bis einschließlich 6. Dezember 2024 beim EBA eingereicht werden.
Ausblick: Der Weg bis zum Baustart
Neue Bahnstrecken dürfen nur gebaut werden, wenn der aus Untersuchungen, Erläuterungen und Zeichnungen bestehende „Plan“ vorher „festgestellt“ wurde. Im Planfeststellungsverfahren prüft das EBA, ob die Planung die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, z. B. im Hinblick auf Lärm- und Umweltschutz. Zudem werden öffentliche und private Interessen geprüft und gegeneinander abgewogen.
Ein wichtiger Teil des Verfahrens ist die transparente Offenlage der Unterlagen, die jetzt startet. Die daraufhin eingereichten Einwände werden im Rahmen des weiteren Verfahrens erörtert. Die letzte Entscheidung, ob einer Einwendung stattgegeben wird, liegt beim EBA. Ziel des Verfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss und die damit einhergehende Genehmigung für den Bau.
Mit gültigem Baurecht kann die DB mit den europaweiten Ausschreibungen für Baufirmen starten und Baustart und Bauablauf festlegen.
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