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Offenburg: Deutsche Bahn reicht Tunnelplanung beim Eisenbahn-Bundesamt ein

Weiterer Meilenstein für die Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel: Am Freitag, 1. Juli 2022, hat die Deutsche Bahn (DB) die Planunterlagen für den Bahntunnel Offenburg beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht. Damit beginnt nun das Planfeststellungsverfahren für den Bahntunnel Offenburg. Das Verfahren endet mit dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss, der einer Baugenehmigung entspricht.

Der Tunnel Offenburg soll primär von Güterzügen genutzt werden. Davon profitieren Anwohner:innen im Raum Offenburg: Der Schienenverkehr wird für sie künftig deutlich weniger zu hören sein. Der Tunnel ist mit seinen rund elf Kilometern Länge das größte Bauwerk der Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel. Er beginnt am südlichen Ende der Gemarkung Appenweier, unterquert das Stadtgebiet Offenburg und kommt an der Autobahn zwischen Schutterwald und Hohberg wieder ans Tageslicht.

Planfeststellungsverfahren: Der Weg zur Baugenehmigung
Neue Bahnstrecken oder wesentliche Änderungen an vorhandenen Strecken dürfen nur gebaut werden, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende „Plan“ vorher „festgestellt“ wurde. Im Planfeststellungsverfahren prüft das EBA, ob die Planung die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, z. B. im Hinblick auf Lärm- und Umweltschutz. Zudem werden öffentliche und private Interessen geprüft und gegeneinander abgewogen. Ein wichtiger Teil des Verfahrens ist die transparente Offenlegung der Unterlagen. Kommunen, Behörden, Verbände und Bürger:innen können sich mit den Details der Planung vertraut machen. Ihre Einwände werden im Rahmen des Verfahrens erörtert und miteinbezogen. Die letzte Entscheidung, ob einer Einwendung stattgegeben wird, liegt beim EBA. Ziel des Verfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss und die damit einhergehende Baugenehmigung.

20220704_71_PI_Einreichung_Planung_Tunnel_Offenburg.pdf Herunterladen

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