Elektrische und magnetische Strahlen

Schutz vor elektrischen Strahlen

Elektrische und magnetische Strahlen können die Umwelt stören. Deshalb gibt es Gesetze und Regeln. Darin steht: Wie stark dürfen die elektrischen und magnetischen Strahlen sein. Das nennt man Grenz·werte. Die Strahlen müssen kleiner als die Grenz·werte sein.

Die elektrischen und magnetischen Strahlen kommen zum Beispiel von Funk·türmen für Handys. Oder von Strom·leitungen.

Züge fahren mit Strom. Der Strom kommt aus den Ober·leitungen.

Überall an der Bahn·strecke stehen Funk·türme. Die braucht die Bahn für die Funk·geräte. Die Funk·geräte funktionieren so ähnlich wie Handys.

Für die Funk·türme braucht die Bahn die Erlaubnis von der Bundes·netz·agentur. Die Bundes·netz·agentur kontrolliert die Strahlen an den Funk·türmen.

Die Ober·leitungen und Funk·türme machen elektrische und magnetische Strahlen. Die elektrischen und magnetischen Strahlen an der Bahn·strecke Karlsruhe – Basel sind viel kleiner als die Grenz·werte im Gesetz. Die magnetischen Strahlen aus den Ober·leitungen sind nicht gefährlich für die Gesundheit.

Die Immissionen von Funkanlagen und Oberleitungen liegen weit unter den Grenzwerten. (Foto: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben)
Die elektrischen und magnetischen Strahlen von Funk·türmen und Ober·leitungen sind viel kleiner als die Grenz·werte. (Foto: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben)

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