Lärmvorsorge und -sanierung
Maximale Lärmentlastung
Die sogenannte „Lärmvorsorge“ kommt bei Neu- und Ausbaustrecken zum Einsatz. Bei bestehenden Schienenwegen greift das Programm der „Lärmsanierung“. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Grenzwerte für den Schienenverkehrslärm. Für neue Strecken gelten strengere Werte als für Bahnstrecken, die es schon lange gibt.
Lärmvorsorge
Die Lärmvorsorge basiert auf dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Nach Paragraf 41 dürfen beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche entstehen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar wären. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Kosten der Schutzmaßnahmen in keinem angemessenen Verhältnis zum Schutzzweck stehen.
Lärmsanierung
Für existierende Strecken gilt dieses Gesetz nicht. Deshalb gibt es das freiwillige Programm „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“. Die Bundesregierung hat dieses Programm im Jahr 1999 beschlossen. Es soll die Situation für Anwohner:innen bestehender Bahnstrecken verbessern.
Im Rahmen dieses Programms hat die Bahn zwischen Karlsruhe und Basel bereits rund 41 Kilometer Schallschutzwände errichtet. Etwa 1.600 Wohnungen erhielten eine passive Lärmsanierung (Stand Mai 2022). Besonders profitiert hat davon der Abschnitt zwischen Teningen-Köndringen und Heitersheim: In den Jahren zwischen 2004 und 2011 sind dort rund 20 Kilometer neue Schallschutzwände entstanden. Etwa 900 Wohnungen wurden mit passiven Maßnahmen ausgestattet.
Video:
Erklärfilm zum Thema Lärmsanierung/Lärmvorsorge (September 2021)
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